Was ist die TSE und warum ist sie wichtig?
Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle Taxameter, sowohl alte als auch neue Modelle, mit einer TSE ausgestattet sein. Eine Ausnahme gilt für Taxameter, die vor dem 1. Januar 2021 mit INSIKA-Technologie in Betrieb genommen wurden; diese dürfen noch bis zum 31. Dezember 2025 verwendet werden.
Funktion der TSE
Die TSE sichert alle im Kassensystem erfassten Geschäftsvorfälle sowie andere Vorgänge manipulationssicher ab. Dazu gehören unter anderem Zählwerksdaten, Taxameter-Informationen, Taxikennung, Fahrer- und Fahrzeugkennung, Fahrtkosten sowie Steuerumsätze. Diese Daten müssen gemäß den Anforderungen der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) bereitgestellt werden, insbesondere bei steuerlichen Außenprüfungen.
Neuer Ablauf mit TSE
Taxameter
Das Taxameter sendet die folgenden Ereignisse an die TSE
- „Besetzt“
- „Frei“
- „Pause“
- sowie „An- und Abmeldung des Fahrers
Callcenter
Die TSE sichert die übertragenen Geschäftsvorfälle sowie andere Vorgänge.
Bereitet relevante Informationen für Kassenbons und Datenexport vor.
Kassenbon
Die TSE-Daten können als Text oder QR-Code auf dem Kassenbon gedruckt werden.
Steuerliche Außenprüfung
Die Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems müssen der Finanzverwaltung anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung gemäß DSFinV-TW zur Verfügung gestellt werden.
Wie sind die Anforderungen an die Belege?
Um den umsatzsteuerlichen Anforderungen und den Vorgaben des § 7 Absatz 3 der Kassensicherungsverordnung gerecht zu werden, sollten Belege folgende Angaben enthalten:
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmers
Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung (Start und Ziel sollten angegeben werden)
Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag sowie anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
Bei EU-Taxametern zusätzlich:
Allgemeine Daten und Preisdaten einer Fahrt gemäß Anhang IX Nummer 4 der Richtlinie 2014/32/EU
Zeitpunkt der Beendigung der Betriebseinstellung „Kasse“
Transaktionsnummer
Prüfwert
Seriennummer des Sicherheitsmoduls

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Seit dem 1. Januar 2024 schreibt die Kassensicherungsverordnung die Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle Taxameter vor. Mit unserer Vermittlungslösung sind Sie auch hier auf der sicheren Seite: Alle Fahrten werden gesetzeskonform dokumentiert und sind automatisch bereit für Belegausgabe und Datenexport nach DSFinV-TW – ideal für steuerliche Prüfungen.
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