TSE für Taxi und Mietwagen

Erfüllen Sie die TSE-Pflicht ganz einfach mit unserer Taxi-Fremdvermittlung und der MPC-Software. Weniger Aufwand, mehr Umsatz, volle Rechtssicherheit.

Was ist die TSE und warum ist sie wichtig?

Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle Taxameter, sowohl alte als auch neue Modelle, mit einer TSE ausgestattet sein. Eine Ausnahme gilt für Taxameter, die vor dem 1. Januar 2021 mit INSIKA-Technologie in Betrieb genommen wurden; diese dürfen noch bis zum 31. Dezember 2025 verwendet werden.

Funktion der TSE

Die TSE sichert alle im Kassensystem erfassten Geschäftsvorfälle sowie andere Vorgänge manipulationssicher ab. Dazu gehören unter anderem Zählwerksdaten, Taxameter-Informationen, Taxikennung, Fahrer- und Fahrzeugkennung, Fahrtkosten sowie Steuerumsätze. Diese Daten müssen gemäß den Anforderungen der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) bereitgestellt werden, insbesondere bei steuerlichen Außenprüfungen.

Neuer Ablauf mit TSE

Taxameter

Das Taxameter sendet die folgenden Ereignisse an die TSE

  • „Besetzt“
  • „Frei“
  • „Pause“
  • sowie „An- und Abmeldung des Fahrers

Callcenter

Die TSE sichert die übertragenen Geschäftsvorfälle sowie andere Vorgänge.

Bereitet relevante Informationen für Kassenbons und Datenexport vor.

Kassenbon

Die TSE-Daten können als Text oder QR-Code auf dem Kassenbon gedruckt werden.

Steuerliche Außenprüfung

Die Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems müssen der Finanzverwaltung anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung gemäß DSFinV-TW zur Verfügung gestellt werden.

Wie sind die Anforderungen an die Belege?

Um den umsatzsteuerlichen Anforderungen und den Vorgaben des § 7 Absatz 3 der Kassensicherungsverordnung gerecht zu werden, sollten Belege folgende Angaben enthalten:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers

  2. Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmers

  3. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung (Start und Ziel sollten angegeben werden)

  4. Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag sowie anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung

  5. Bei EU-Taxametern zusätzlich:

    • Allgemeine Daten und Preisdaten einer Fahrt gemäß Anhang IX Nummer 4 der Richtlinie 2014/32/EU

    • Zeitpunkt der Beendigung der Betriebseinstellung „Kasse“

    • Transaktionsnummer

    • Prüfwert

    • Seriennummer des Sicherheitsmoduls

Warum lohnt sich Taxi-Fremdvermittlung für Sie?

Kosten senken. Effizienz steigern. Rechtssicher unterwegs.

Durch unsere Taxi-Fremdvermittlung sparen Sie bares Geld:
Statt in eigene Disposition, Personal oder komplexe Technik zu investieren, übernehmen wir die komplette Auftragsvergabe für Sie – professionell, zuverlässig und skalierbar.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Seit dem 1. Januar 2024 schreibt die Kassensicherungsverordnung die Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle Taxameter vor. Mit unserer Vermittlungslösung sind Sie auch hier auf der sicheren Seite:  Alle Fahrten werden gesetzeskonform dokumentiert und sind automatisch bereit für Belegausgabe und Datenexport nach DSFinV-TW – ideal für steuerliche Prüfungen.

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Mit uns fahren Sie auf der sicheren Seite – auch bei TSE & DSFinV-TW.

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